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18.07.24 –
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau soll Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands bleiben, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst seine Gültigkeit behalten. Dies hat der Stadtrat am Montag, 15. Juli, einmütig gefordert. Die Entscheidung des Aufsichtsrats, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten – und damit auch aus dem Tarifvertrag – hatte über Aschaffenburg hinaus für Schlagzeilen und Empörung gesorgt.
Nach Bekanntwerden dieses Beschlusses beantragte unsere GRÜNE Fraktion für die Stadtratssitzung einen Bericht der Verwaltung zum Austritt des Klinikums aus dem Arbeitgeberverband. Die Fraktion wies darauf hin, dass bei der Überleitung in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH entschieden wurde, dem kommunalen Arbeitgeberverband beizutreten – wie von Stadtrat und Kreistag seinerzeit eindeutig festgelegt. In einem Dringlichkeitsantrag forderte unsere Fraktion zudem die zuständigen Gremien und die Geschäftsführung des Klinikums auf, den Beschluss zum Austritt zurückzunehmen.
Auch die SPD-Stadtratsfraktion verlangte in der Stadtratssitzung mit einem Eilantrag, den Austritt der Klinikums aus dem Arbeitgeberverband schnellstmöglich rückgängig zu machen. Von der CSU-Fraktion kam der Antrag, die Stadt möge sich dafür einsetzen, den Austrittsbeschluss auszusetzen und einen patienten- und mitarbeiterzentrierten Lösungsweg zu finden.
Schließlich kam es zu einem einstimmig beschlossenen parteiübergreifenden Antrag. Darin heißt es: „Der Stadtrat ist sich der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage aller kommunalen Krankenhäuser in Deutschland bewusst. Der Stadtrat steht zu einem Klinikum in kommunaler Hand und fordert, unter Beteiligung aller Betroffenen eine wirtschaftlich tragfähige Zukunftsstruktur im Dialog zu finden. Bis dahin fordert der Stadtrat zeitnah die Rücknahme der Kündigung beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) oder den Wiedereintritt in den KAV. Der Stadtrat weist daher seine in die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau entsandten Mitglieder an, im Rahmen einer Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen. Bis zu dieser Zukunftsstruktur bzw. bis zum Wiedereintritt in den KAV gilt der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) konsequent weiter.“
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